Rallye Reisen Mittelamerika AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Equis Rallye Reisen

Unsere klassischen Rallye Reisen finden ausschließlich unter folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) statt:

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Rallies Clásicos y Viajes S.A. (nachfolgend „Equis Rallies“ genannt) veranstaltet unter der Marke “Equis Rallies” [sic] geführte, begleitete Rallye Reisen für Selbstfahrer mit dem eigenen Fahrzeug oder für Selbstfahrer mit einem Fahrzeug. 

Anschrift: Calle Nuñez, última Finca, CR-10304 San Rafael Arriba / CR-10301 Aserrí – COSTA RICA.

Eingetragen im “Registro Nacional” unter der Firmennummer: 3-101-677589.

1.2 Gültigkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen zwischen Equis Rallies und den Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“). Zwischen den Parteien kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.

1.3 Drittanbieter der Rallye Reisen

Equis Rallies vermittelt Leistungen Dritter (nachfolgend: „Drittveranstalter“). Die Drittveranstalter sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Die Verträge über Veranstaltungen kommen unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem Drittveranstalter zu dessen Bedingungen zustande. Die hier ausgeführten AGB von Equis Rallies regeln nur die Auswirkungen dieser Drittanbieterverträge auf den vorliegenden Vertrag.

2. Teilnahme & Fahrzeuge

2.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnehmer:

Das Mindestalter als Fahrzeugführer (Fahrer) der Fahrzeuge von Equis Rallies beträgt 30 Jahre (Porsche 911: 45 Jahre). Für Mit- bzw. Beifahrer gibt es keine Beschränkungen.

Ein Mindestalter als Fahrzeugführer von eigenen Fahrzeuges des Teilnehmers ist nicht existent.

Fahrzeuge:

Alle angebotenen Fahrzeuge von Equis Rallies sind zugelassen und voll versichert.

Bei Teilnahme mit eigenem Fahrzeug gilt: Teilnahmeberechtigt sind Autos und Motorräder, die vor 1980 gebaut wurden. Nach Rücksprache mit Equis Rallies sind auch etwas jüngere Fahrzeuge zugelassen. 

2.2 Zulassung & Versicherung

Bei eigenem Fahrzeug des Teilnehmers: Das Fahrzeug muss gesetzlich bzw. gemäß der landestypischen Gesetze zugelassen und versichert sein und muss in den in der gebuchten Rallye Reise genannten Ländern frei zirkulieren können.

2.3 Wartungszustand

Der Teilnehmer mit eigenem Fahrzeug ist dafür verantwortlich, dass sich sein Fahrzeug bei Reisebeginn in einem Wartungszustand befindet, der eine pannenfreie Reise erwarten lässt. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller im Reiseland geltenden Verkehrsregeln sowie für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Ist keine Verkehrssicherheit gegeben, kann und wird das Fahrzeug von der Teilnahme an der gebuchten Rallye Reise ausgeschlossen werden. 

2.4 Fahrerlaubnis

Der Teilnehmer versichert zum Antritt der Reise gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme sowie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW (bzw. Motorkrafträder) zu sein. 

2.5 Unsachgemäße Nutzung

Das Fahren historischer Fahrzeuge unterscheidet sich ganz erheblich vom Fahren moderner Autos und verlangt ein gewisses Feingefühl. Bei Überlassung eines Fahrzeuges von Equis Rallies haftet der Teilnehmer unbeschränkt für alle Schäden, die durch Ladegut und/oder eine unsachgemäße Nutzung/Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere das unsachgemäße Ausreizen von Fahrleistungen, Mitnahme von Dritten, nicht angemeldeten Personen, Überschreiten der zulässigen Personenzahl im Fahrzeug bzw. eine nicht fahrzeuggerechte Fahrweise während der Dauer der Überlassung.

Die Dauer der Überlassung beginnt ausdrücklich mit der offiziellen Übergabe der Fahrzeuge und endet mit der Rückkehr der Fahrzeuge bzw. der Teilnehmer an den Endpunkt der jeweiligen Rallye. Eine Nutzung für private Fahrten, z.B. für Ausflüge vor, während oder nach der Rallye ist nicht gestattet. Die Fahrzeuge können ausschließlich auf den vorgegebenen Routen der Rallye genutzt werden.

2.6 Kraftstoffe

Kraftstoffe für die Fahrzeuge während der Rallye Reisen sind nicht im Paketpreis inbegriffen. Die Fahrzeuge werden mit vollem Tank bereitgestellt und sind ebenfalls mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, so berechnet Equis Rallies die entstandenen Tankkosten zum handelsüblichen Preis zzgl. US$ 25 Tankgebühr.

2.7 Pannen

Bei Fahrzeugen von Equis Rallies: Bei kleineren Pannen des teilnehmenden Fahrzeuges wird vor Ort versucht, das Fahrzeug innerhalb einer für alle Teilnehmer vertretbaren Frist wieder fahrbereit zu machen. Alle Reparaturen (Material/Teile/Lohnkosten) gehen zu Lasten von Equis Rallies.

Bei eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer: Bei kleineren Pannen des teilnehmenden Fahrzeuges wird vor Ort versucht, das Fahrzeug innerhalb einer für alle Teilnehmer vertretbaren Frist wieder fahrbereit zu machen. Alle Reparaturen (Material/Teile/Lohnkosten) gehen zu Lasten des jeweiligen Halters/Fahrzeugführers.

2.8 Ausfall

Bei Fahrzeugen von Equis Rallies: Sollte es während der Reise bei einem Fahrzeug zu einem Totalausfall kommen, wird Equis Rallies ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf ein identisches Fahrzeug besteht nicht. Ein Totalausfall berechtigt den Teilnehmer nicht zur ordentlichen Kündigung des Reisevertrages. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Teilerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen ebenfalls nicht. Der Teilnehmer haftet bei einem selbstverschuldeten Schaden, auch bei durch Alkohol oder Drogen verursachte Fahruntüchtigkeit, bei Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Fahrzeugbehandlung uneingeschränkt. 

Bei eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer: Sollte es während der Reise bei einem Fahrzeug zu einem Totalausfall kommen, steht es dem Veranstalter frei ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ein Totalausfall berechtigt den Teilnehmer nicht zur ordentlichen Kündigung des Reisevertrages. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Teilerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen ebenfalls nicht. Der Reiseteilnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf Stellung bzw. Nutzung eines Ersatzfahrzeugs. Sofern dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, gilt dies nur bis zur Wiederherstellung des eigenen Fahrzeugs, längstens jedoch bis zum Ende der gebuchten Reise. Die anfallenden Kosten (z.B. Benzin, Miete) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet bei einem selbstverschuldeten Schaden, auch bei durch Alkohol oder Drogen verursachte Fahruntüchtigkeit, bei Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Fahrzeugbehandlung uneingeschränkt. 

2.9 Fahrtstrecken

Die Fahrtstrecken und Richtungen sind durch die digitalen Roadbooks festgelegt bzw. werden vom Rallyeleiter / Reiseführer vorgegeben. Die Fahrtstrecken können in gewissen Grenzen vorab oder auch laufend an die Teilnehmerwünsche angepasst werden.

2.10 Änderungen des Rahmenprogrammes

Der Veranstalter (Equis Rallies) behält sich Änderungen der Zeiten, Strecken- und Rahmenprogramms vor. Änderungen des Aktivitätsprogrammes oder einzelner vereinbarter Leistungen kommen insbesondere in Betracht bei Eintritt unvorhergesehener Umstände, zum Beispiel Höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsrisiken und Verhalten der Teilnehmer.

2.11 Teilnehmerausschluß

Während der Dauer der gesamten Rallye Reisen sind die Beauftragten und Helfer des Veranstalters den Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Rallye Reise diszipliniert zu verhalten hat und die Anordnungen sowie Hinweise des Veranstalters zu befolgen hat. Jeder Fall von Fahrlässigkeit und/oder unsportlichem Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers führen. Bei Verstößen gegen das Weisungsrecht des Veranstalters, die Straßenverkehrsordnung oder die Durchführungsvorschriften ist der Veranstalter ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Teilnehmerentgeltes erfolgt in diesem Fall nicht.

3. Vertragsabschluss & Reisepreis

3.1 Reisepreis

Der Reisepreis basiert auf einem Team (zwei Personen), das sich ein Auto / Motorrad und ein Hotelzimmer teilt. Bei Einzelbelegung eines Hotelzimmers wird i.d.R. ein Einzelzimmerzuschlag erhoben.
In Mittelamerika bieten die meisten Hotels und Lodges keine Einzelzimmer an bzw. berechnen den Preis eines Doppelzimmers auch bei Einzelbelegung. Eine Einzelbelegung erhöht daher den Preis für die Rallye-Reise signifikant.

Der Reisepreis ist fix, Equis Rallies erhöht oder senkt den Preis für nicht verkaufte Rallye Reisen nicht. Der aktuell gültige Preis für eine Oldtimer Rallye-Reise wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.

3.2 Reiseanmeldung

Eine Anmeldung zu einer der Rallye Reisen kann online durch das Anmeldeformular, schriftlich per EMail oder auf dem Postweg an Equis Rallies erledigt werden. Mit seiner Anmeldung gibt der Teilnehmer den verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für sich und alle weiteren in der Anmeldung genannten Personen und evtl. eigener Fahrzeuge ab.

3.3 Annahme & Anzahlung

Die Annahme des Antrages durch den Reiseveranstalter (Equis Rallies) kommt erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung über die genannte Tour (per Email oder auf dem Postweg) an den Teilnehmer zu Stande. Equis Rallies behält sich grundsätzlich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Bei eigenem Fahrzeug des Teilnehmers gilt: Die Buchungsbestätigung gilt ausschließlich für das angemeldete Fahrzeug und darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters gewechselt werden.

Durch Annahme des Reiseantrages mittels Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig.

Weitere 50% des Reisepreises sind nach Rechnungslegung und Aufforderung von Equis Rallies, spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig.

Die verbleibenden 25% werden 7 Tage vor Reiseantritt fällig.

Für Rallye-Reisen die die absolute Hochsaison touchieren (15. Dezember bis 15. Januar sowie 25. März bis 25. April), gilt Folgendes:

Durch Annahme des Reiseantrages via Buchungsbestätigung ist eine Reiseanzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises fällig.

Weitere 50% des Reisepreises sind nach Rechnungslegung von Equis Rallies, spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig.

Die verbleibenden 15% werden 7 Tage vor Reiseantritt fällig.

Bei Vertragsabschluss von Rallye Reisen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist Equis Rallies berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Anzahlung für bereits entstandene Aufwendungen einzubehalten sowie Schadensersatz zu fordern.

Zahlungen können mittels Überweisung auf ein deutsches Konto des Veranstalters (Volksbank Wümme-Wieste) oder auf ein Konto in Costa Rica (BAC San José), oder bis $1.000 US via Kredit- und Debitkarten (VISA, Euro- und Mastercard, American Express oder Diners) geleistet werden.

4. Durchführung

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Reisebeschreibungen im Online-Katalog und/oder der Webseite/n von Equis Rallies. Konkrete Leistungsbeschreibungen von einzelnen Hotels sind nicht verbindlich. Kurzfristige, organisatorisch notwendige Änderungen (z.B. Verlegung einer Tagestour auf einen anderen Tag während der Reise) oder durch Höhere Gewalt und/oder Streik bedingte Änderungen, sind jederzeit möglich und führen, bei gleichwertigem Ersatz, zu keinem Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises. Nachweisliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

Equis Rallies behält sich das Recht vor, vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, wenn nachweisbare Gründe oder Ursachen zu einer Absage führen, die Equis Rallies nicht zu vertreten hat. Im Falle eine Absage wird die volle Höhe des bereits geleisteten Reisepreises erstattet, ohne dass darüber hinaus Ersatzansprüche an den Veranstalter entstehen. 

Teilnehmer mit speziellen Anforderungen bitten wir, uns dies schriftlich mitzuteilen. Eine Bestätigung auf Ausführung, Nachkommen bzw. Erfüllung der Anforderungen erfolgt ebenfalls schriftlich durch den Veranstalter.

5. Stornierung der Reise / Reiserücktritt:

5.1 Allgemein

Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber Equis Rallies erklärt werden. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist ausschlaggebend. Storniert ein Teilnehmer eine Reise – egal aus welchem Grund – gelten für alle Reisen die nachfolgenden Stornierungsbedingungen, deren Kenntnisnahme der Teilnehmer mit Abschluss der Anmeldung ausdrücklich bestätigt hat.

Zeitpunkt der Stornierung – Stornierungskosten in Prozent des Reisepreises:
-> Mehr als 150 Tage: Null
-> 121-150 Tage: 10%
-> 91-120 Tage: 25%
-> 61-90 Tage: 50%
-> 30-60 Tage: 75%
-> Weniger als 30 Tage: 100%

Bei Rallyes, die diese Zeiten streifen (15. Dezember bis 15. Januar sowie 25. März bis 25. April), gilt Folgendes:

Zeitpunkt der Stornierung – Stornierungskosten in Prozent des Reisepreises:
-> Mehr als 150 Tage: Null
-> 121-150 Tage: 25%
-> 91-120 Tage: 50%
-> 45-90 Tage: 75%
-> Weniger als 45 Tage: 100%

Für den Fall, dass Equis Rallies die Rallye Reise absagt (ausgenommen Höhere Gewalt), erstatten wir den Teilnehmern alle geleisteten Zahlungen, einschließlich der Anzahlung.
Wir behalten uns das Recht vor, die Anzahlung einzubehalten, falls eine Rallye Reise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (Höhere Gewalt), auf das wir keinen Einfluss haben, abgesagt oder verschoben wird.

Kann ein Teilnehmer wegen des Covid-19-Problems nicht teilnehmen, erstatten wir dem Teilnehmer alle geleisteten Zahlungen, einschließlich der Anzahlung.

5.2 Ersatzperson/en

Der Reiseteilnehmer kann verlangen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Equis Rallies kann dem Wechsel widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen (z.B. keine Verfügbarkeit von Einzelzimmern, Unterschreitung des Mindestalters für Fahrer). Für einen Teilnehmerwechsel werden dem Teilnehmer US$ 50 an administrativen Kosten in Rechnung gestellt.

5.3 Schadenersatz & Rücktrittsgebühr

Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass Equis Rallies kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom Teilnehmer geforderten Stornierungskosten. Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht grundsätzlich, dies gilt insbesondere für das nicht rechtzeitige Eintreffen zum Reisebeginn oder für vorzeitige Abreisen. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und Equis Rallies es versäumt hat, Abhilfe zu schaffen. 

5.4 Höhere Gewalt

Die Teilnehmer können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Rallye Reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Reise voraussichtlich beeinträchtigen. Wird die Reise auf Grund einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes abgesagt, erfolgt die vollständige Erstattung des Reisepreises seitens Equis Rallies.

5.5 Reiseabsicherung

Zur Absicherung der Rallye Reisen empfiehlt Equis Rallies dem Teilnehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittkosten- sowie einer Auslandskrankenversicherung.

5.6 Sonstige Dokumente

Vollständige und gültige Reisedokumente für die Rallye Reisen wie beispielsweise Reisepass, Visum, (internationaler) Führerschein, Krankenversicherung etc. liegen in der Verantwortung des Teilnehmers.

6. Ausschluss & Verjährung von Ansprüchen

Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende fristwahrend nur gegenüber Equis Rallies unter der genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

7. Haftung & Verantwortung

7.1 Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der angegebenen Reisedienstleistungen sowie eine gewissenhafte Reiseabwicklung. Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von Equis Rallies herbeigeführt worden ist bzw. Equis Rallies allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden auf den einfachen Reisepreis beschränkt.

Der Veranstalter der Rallye Reisen haftet nicht für Diebstahl, Vandalismus und jegliche Schäden am Fahrzeug oder sonstigen Vermögensgegenständen des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Drittanbieter eindeutig gekennzeichnet werden (z.B. Hotel- und Beförderungsdienstleistungen, Führungen). Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insofern ausgeschlossen, da Equis Rallies die Leistungen von diesen Drittveranstaltern ausschließlich vermittelt.

Equis Rallies haftet nur für eigenes Verschulden bzw. für das Verschulden der eigenen Mitarbeiter. Werden die Reise oder Teile der Reise nicht gewissenhaft und vertragsgerecht erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Problemen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist vor allem verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zu melden, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel rechtzeitig anzuzeigen, kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können. Die Meldung eines Mangels durch den Teilnehmer gegenüber der Reiseleitung ist ausdrücklich keine Anerkennung von Ansprüchen. Bei Abbruch einer Reise aufgrund Höherer Gewalt behält sich der Veranstalter den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten bzw. zur Beendigung der Reise notwendigen Leistungen vor.

7.2 Verantwortung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Rallye Reise teil und tragen die alleinige Verantwortung (zivil- und strafrechtlich) für alle selbst oder durch die Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Dies gilt in gleichem Falle für Fahrer, Beifahrer und falls abweichend für Halter und Eigentümer der Fahrzeuge.

Die Teilnehmer sind ausdrücklich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich.

Die Rallye-Teilnehmer, sowie – falls abweichend vom Teilnehmer – Eigentümer und/oder Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten mit Abschluss des Reisevertrags hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Reise sich ereignenden Unfälle und alle Art von Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des gekennzeichneten Personenkreises beruht.

8. Datenschutz

Für eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Durchführung unserer Rallye Reisen ist die Weitergabe der vom Teilnehmer erhaltenen Daten notwendig. Der Teilnehmer akzeptiert die Nutzung und Speicherung der von Ihm zur Verfügung gestellten Daten in diesem Zusammenhang. Equis Rallies verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung der Rallye Reisen zu verwenden.

8.1 Weitergabe

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten wie in der Anmeldung abgegeben (z.B. Name) für Hotel- und Beförderungsdienstleister sowie zum Zweck einer Teilnehmerliste für die Rallye Reisen genutzt werden und unter den anderen Teilnehmern der Veranstaltung geteilt werden darf. 

8.2 Fotos & Videos

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Equis Rallies bzw. ein Beauftragter im Rahmen der Rallye Reisen Foto- und Filmaufnahmen von den Teilnehmern erstellen und diese Aufnahmen anschließend nutzen (d. h. speichern, bearbeiten, ggf. verfremden und vervielfältigen) darf. 

Die Teilnehmer geben ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Aufnahmen zu folgendem Zweck: Versand an die Gruppenmitglieder nach Veranstaltung, Gestaltung von Fotozusammenstellungen, Nutzung für journalistische Zwecke und Werbung.

8.3 Persönliche Daten

Der Teilnehmer weiß, dass durch die Erstellung und Nutzung der Aufnahmen von sich schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ihm ist bewusst, dass die Abgabe dieser Einverständniserklärung völlig freiwillig ist und jederzeit widersprochen werden kann. Falls der Teilnehmer einzelne Punkte der Datenverwendung widerspricht, ist dies durch ihn schriftlich mitzuteilen. 

8.4 Copyright

Das grundsätzliche Copyright der gesamten Rallye Reisen liegt bei Equis Rallies.

9. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist San José, Costa Rica. Richtet sich die Klage gegen Personen, Vertragspartner des Dienstleitungsvertrags, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen mit Wohnsitz im Ausland oder der Wohnsitz nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand ebenfalls San José. Für den Reisevertrag inkl. dieser AGBs gilt ausschließlich das Recht von Costa Rica.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

San José, Costa Rica, September 2023

Rallies Clásicos y Viajes S.A. mit der Marke “Equis Rallies”

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